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Der Angeklagte legte gegen das Urteil Berufung ein.
Der Angeklagte beantragte eine gerichtliche Überprüfung des Urteils.
Ein formelles Rechtsmittel einreichen, um eine gerichtliche Entscheidung anfechten zu lassen.
Der Anwalt riet seinem Mandanten, gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung einzulegen.
Der Anwalt empfahl seinem Klienten, das Urteil der ersten Instanz anzufechten.
Die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen das milde Strafmaß ein.
Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Überprüfung des zu milden Strafmaßes.
Wird in der deutschen Rechtssprache verwendet und ist Teil des juristischen Fachvokabulars. Die Berufung zielt auf eine vollständige Überprüfung des Urteils durch ein höheres Gericht ab.
Die Berufung muss innerhalb einer bestimmten Frist (meist einen Monat) nach Urteilsverkündung eingelegt werden. Versäumte Fristen können zur Unzulässigkeit der Berufung führen.
Eine Berufung muss schriftlich und mit Begründung eingereicht werden. Eine bloße Ankündigung reicht nicht aus.
Das Wort 'Berufung' stammt vom althochdeutschen 'ruofunga' (Rufen, Berufung) und bezieht sich auf das 'Berufen' eines höheren Gerichts zur Überprüfung. 'Einlegen' bedeutet hier 'vornehmen' oder 'einreichen' im juristischen Kontext.
Dieser Ausdruck wird ausschließlich in rechtlichen Kontexten verwendet und ist Teil der deutschen Gerichtssprache. Er ist nicht umgangssprachlich und wird in anderen Zusammenhängen nicht verwendet.