Berufung einlegen
/bəˈʁuːfʊŋ aɪnˈleːɡn̩/Ein Rechtsmittel gegen ein Urteil einlegen, um eine Überprüfung durch ein höheres Gericht zu erreichen.
Die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen das milde Urteil eingelegt.
Die Staatsanwaltschaft hat ein Rechtsmittel gegen das milde Urteil eingelegt, um eine strengere Strafe zu erreichen.
Der Richter hat die Berufung abgelehnt.
Der Richter hat das Rechtsmittel abgelehnt, weil er das Urteil für korrekt hielt.
Die Berufung ist ein formelles Rechtsmittel, das in Deutschland und Österreich verwendet wird. In der Schweiz wird der Begriff 'Beschwerde' verwendet.
Verwandte Ausdrücke
💡Profi-Tipp
Juristischer Kontext
Die Phrase wird nur in juristischen Zusammenhängen verwendet und ist nicht im Alltagssprache gebräuchlich.
📖Wortursprung
Die Phrase setzt sich aus 'Berufung' (Appell) und 'einlegen' (einreichen) zusammen. Der Begriff 'Berufung' stammt aus dem Lateinischen 'appellatio' und bezieht sich auf die Anrufung eines höheren Gerichts.
📝Verwendungshinweise
Die Phrase wird ausschließlich im juristischen Kontext verwendet. Sie ist in Deutschland und Österreich gebräuchlich, während in der Schweiz der Begriff 'Beschwerde' verwendet wird.