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Er musste seinen Bürgergeldantrag zurückziehen, weil er eine neue Stelle gefunden hatte.
Er hat seinen Antrag auf staatliche finanzielle Unterstützung zurückgezogen.
einen formellen Antrag auf Bürgergeld offiziell zurücknehmen oder stornieren
Nach der Jobzusage zog sie ihren Bürgergeldantrag beim Sozialamt zurück.
Sie hat ihren Antrag auf staatliche Grundsicherung nach Annahme einer Arbeitsstelle storniert.
Der Bürgergeldantrag wurde zurückgezogen, da die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt waren.
Der Antrag auf finanzielle Unterstützung wurde storniert, weil die Anspruchsvoraussetzungen entfielen.
Der Ausdruck besteht aus dem Nomen 'Bürgergeldantrag' (Antrag auf staatliche Grundsicherung) und dem trennbaren Verb 'zurückziehen' (offiziell zurücknehmen).
Verwende 'Bürgergeldantrag zurückziehen' nur in offiziellen Schreiben oder Gesprächen mit Behörden. Im Alltag sagt man eher 'den Antrag zurücknehmen'.
Bei trennbaren Verben wie 'zurückziehen' steht das Präfix 'zurück' im Hauptsatz am Ende des Satzes: 'Ich ziehe den Antrag zurück.'
'Bürgergeld' setzt sich aus 'Bürger' (Staatsbürger) und 'Geld' (finanzielle Unterstützung) zusammen. 'Antrag' stammt vom lateinischen 'ante' (vor) und 'tractare' (behandeln). 'Zurückziehen' besteht aus 'zurück' (rückwärts) und 'ziehen' (etwas entfernen). Der Ausdruck ist eine wörtliche Kombination dieser Begriffe im administrativen Kontext.
Der Ausdruck wird ausschließlich in offiziellen und schriftlichen Kontexten verwendet, z.B. bei Behörden oder Sozialämtern. Er impliziert eine aktive Handlung des Antragstellers oder der Behörde.