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Die formelle Bestätigung, dass jemand Anspruch auf Bürgergeld hat
Nach Prüfung aller Unterlagen wurde die Bürgergeld-Zusage erteilt.
Die Behörde hat nach Überprüfung der Dokumente bestätigt, dass der Antragsteller Anspruch auf Bürgergeld hat.
Die Zusage ist eine formelle Bestätigung, die nach Prüfung der Voraussetzungen erteilt wird.
Die Zusage ist eine offizielle Bestätigung, keine Garantie für die Auszahlung.
Die Zusage ist eine rechtliche Bestätigung, die nach Prüfung der Voraussetzungen erteilt wird.
Zusammengesetzt aus 'Bürgergeld' (Leistung für Arbeitsuchende) und 'Zusage erteilen' (formelle Bestätigung).
Die Zusage wird vom Jobcenter nach Prüfung der Voraussetzungen erteilt.