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Die formelle Zurückweisung eines Antrags oder Gesuchs durch eine Behörde oder Institution.
Nach der Ablehnung des Antrags musste der Kläger eine Berufung einlegen.
Nach der Ablehnung des Antrags war der Kläger gezwungen, Berufung einzulegen.
Die Ablehnung des Antrags auf Asyl erfolgte aufgrund unzureichender Beweise.
Der Asylantrag wurde abgelehnt, weil die Beweise nicht ausreichten.
Dieser Begriff wird häufig in rechtlichen und behördlichen Kontexten verwendet.
Der Ausdruck wird in formellen und rechtlichen Kontexten verwendet, insbesondere bei behördlichen Entscheidungen.